Tätigkeitsfeld und Indikationen

Im Dienst der Erstgesundheitsfürsorge sind Osteopathen verantwortlich, eine Diagnostik auszuführen, die sie befähigt zu unterscheiden, was in den Befugnisbereich der osteopathischen Medizin fällt und wann eine Verweisung an einen anderen Gesundheitsberuf notwendig ist (Rechtsgrundlage ist u.a. das Heilpraktiker- und das Infektionsschutzgesetz). In dieser Hinsicht erkennen Osteopathen, dass spezifische Handlungen und Techniken unter bestimmten Umständen indiziert oder kontraindiziert sein können. Es ist wichtig, sich zu verdeutlichen, dass eine Kontraindikation für einen manipulativen Eingriff an einem bestimmten Körperteil eine osteopathische Behandlung in einer anderen Körperregion nicht ausschließt. In gleicher Hinsicht ist eine Kontraindikation kein Ausschlusskriterium für eine andere, mehr angepasste Technik bei gleicher klinischer Situation. Absolute und relative Kontraindikationen innerhalb der Osteopathie beziehen sich demzufolge meistens auf die ausgeführte Technik.

Osteopathie kann als komplementär aber auch als alternativ zu einer standardisierten medizinischen Behandlung gesehen werden. Eine der Zielsetzungen der osteopathischen Behandlung ist der Gewinn an normaler Funktion. Dadurch können möglicherweise der Gebrauch von Medikamenten, medizintechnische und/oder chirurgische Eingriffe eingeschränkt oder gar gänzlich vermieden werden. 

Hier wird eine Zusammenfassung von Beschwerden gegeben, weswegen ein Patient einen Osteopathen aufsuchen kann. (Diese Auflistung beansprucht keine Vollständigkeit).

Aus rechtlichen Gründen weisen wir daraufhin, dass in der Bennung von Anwendungsbeispielen selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsbeispiele beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der osteopathischen Berufsgruppe. Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, evidenzbasierten Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit belegen.

  • Beschwerden; die in Verbindung mit dem Bewegungs- und Nervensystem stehen, wie z.B. Schmerzen, erschwerte und verminderte Funktion von Muskeln und Gelenken.
  • Nach Sturz, Quetschungen und Verstauchungen.
  • Beschwerden die aus einer Fehlhaltung resultieren, Verspannungen, emotionaler Stress und Kopfschmerzen.
  • Bei einer verringerten Funktion von Körpersystemen, die sich als Verdauungsprobleme, Kreislaufbeschwerden, Atemwegsbeschwerden, Hals-, Nasen-, Ohrenbeschwerden, urologische Beschwerden, stressrelatierte Erkrankungen oder als Infektionserkrankungen bemerkbar machen. Die osteopathische Fürsorge bietet eine effektive Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt und nach operativen Eingriffen in der Rehabilitationsphase. Möglicherweise kann laut Infektionsschutzgesetz für den Osteopathen ein Behandlungsverbot entstehen und er verpflichtet sein, Sie an einen Arzt zu verweisen bzw. eine Meldung beim Gesundheitsamt (wegen Seuchengefahr) zu machen.
  • Sportbedingte Verletzungen und Beschwerden - auch bei Leistungssportlern.
  • Beschwerden während oder nach einer Schwangerschaft, in der Säuglingszeit und Kindheit.
  • Möglicherweise fühlt man sich krank und weiß aber nicht, was einem fehlt. Vielleicht fühlt sich eine Person nicht wohl im eigenen Körper oder ist nicht richtig fit und empfindet sich als leistungsgeschwächt.