Ein Osteopath ist ein Osteopath.
In Deutschland wird Osteopathie oftmals als eine berufsbegleitende, zusätzliche Ausbildung für medizinische und/oder paramedizinische Berufe angesehen (Arzt, Physiotherapeut, und unter bestimmten Voraussetzungen einer Zusatzqualifikation auch der Masseur und medizinische Bademeister). Deshalb kommt es vor, dass Osteopathie in Form einzelner Techniken in die schulmedizinische oder physiotherapeutsche Behandlung integriert wird. Jedoch ist Osteopathie mehr als ihre Techniken und sie versteht sich als eigenständiger medizinischer Beruf. Für Sie als Gesundheitsfürsorgekonsumenten sollte es eindeutig sein, mit wem Sie es zu tun haben und welche Art der Fürsorge sie erwarten dürfen.
Die derzeitige, deutsche Rechtsgrundlage ist, dass man (solange Osteopathie ein nicht vollständig anerkannter Beruf ist) die zusätzliche Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde benötigt um als Osteopath legitimiert tätig zu sein.